User Generated Content (UGC), zu Deutsch nutzergenerierte Inhalte, bezeichnet alle digitalen Inhalte, die von den Nutzern einer Webseite oder eines Online-Dienstes selbst erstellt und hochgeladen werden.
User Generated Content
… im Social Web
Nutzergenerierte Content-Produktion stellt einen Wandel vom klassischen Sender-Empfänger-Modell zu einem kollaborativen Austausch mit Usern dar. Um von UGC zu sprechen, müssen üblicherweise drei Kriterien erfüllt werden. Hierzu gehören, dass der Content erstens im Web für jedermann frei zugänglich ist. Zweitens, dass die digitalen Inhalte eine eigene kreative Schöpfung der Nutzer darstellen und drittens, dass der Inhalt nicht zwangsläufig professionellen Standards folgen. Aus diesen Kriterien ergibt sich eine Bandbreite an User Generated Content. Dabei sind dem Nutzer kaum Grenzen gesetzt. UGC reicht von Texten in Blogs, Wikis oder Nachrichtenportalen, Bildern und Grafiken auf Fotoplattformen, Musik, Videos und Filmen auf Video- und Podcastplattformen bis hin zu Quellcodes auf Portalen wie Stackoverflow. Gerade Social Media-Kanälen wie Facebook, YouTube, Twitter und Pinterest spornen User an, Content zu den vielfältigsten Themen zu produzieren. Weitere Beispiele für User Generated Content sind Lexikonbeiträge, Rezensionen oder auch Restaurantbewertungen.
… im Unternehmen
Entscheidet sich ein Unternehmen, User Generated Content in das Geschäftsmodell einzubetten, dann hat dies ebenfalls Auswirkungen auf unterschiedliche Key Faktoren im Online Marketing, so zum Beispiel Traffic, Verweildauer etc. UGC kann in diesem Sinne auch die KPIs buchstäblich erhöhen. Suchmaschinen wie Google lassen dabei User Content wie Bewertungen und Kommentare in das Ranking einfließen und sogar auf der Ergebnissuchseite anzeigen. Dies kann also zu einer Verbesserung des SEO-Rankings führen.
Bei der speziellen Nutzung von UGC im Unternehmen werden bestimmte Unternehmensprozesse an eine Gruppe von Nutzern ausgelagert. Dies wird auch als Crowdsourcing beschrieben. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, User Generated Content im wirtschaftlichen Sinne zu nutzen. Diese Inhalte lassen sich beispielsweise gezielt als strategisches Instrument der Markenführung nutzen. Nutzern können z.B. Inhalte für Marken im Rahmen von Mittmachwettbewerben kreieren oder durch Crowdsourcing Ideen für neue Produkte konzipieren. Das ist gerade für das Unternehmen vorteilhafter, da die Nutzer sich verstärkter mit der Marke auseinandersetzten und auch identifizieren.
Vorteile- User Generated Content…
… ist authentisch
… motiviert den Kunden, sich an das Unternehmen zu binden und damit zu identifizieren
… erzeugt eine höhere Reichweite im Web
… hilft Unternehmen, Marken bekannter zu machen und die Reputation zu erhöhen
… ist kostengünstiger Content
Beispiele für UGC
Einige bekannte Unternehmen haben bereits das Potenzial von UGC erkannt und die Ideen ihrer Nutzer in ihre Produkte einfließen lassen. Dazu gehört beispielsweise McDonald’s, welches eine Challenge für seine Kunden ins Leben gerufen hatte, um neue und ausgefallene Ideen für neue Burger zu generieren. Ähnliche Wettbewerbe konzipierten auch die Schokoladenfirma Ritter Sport oder auch Nintendo. Es geht aber auch viel einfacher. So sind Kundenrezensionen auf Amazon, Tripadvisor oder auch kollaborative Beiträge auf Wikipedia auch gängige (Alltags-)Beispiele, die zum User Generated Content gehören. Es gibt also durchaus eine Bandbreite an User Generated Content, der viele Lebensbereiche umfassend abdeckt.
Rechtliche Aspekte
Neben diverser Vorteile, hat UGC auch so einige Tücken. So können u.a. Rechtsverletzungen auftreten, etwa in den Bereichen Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. Ein Problem stellt hierbei die weitgehende Anonymität der User im Social Web dar. Hierbei können Nutzer auf Plattformen etwa Bilder und Videos hochladen, für die sie nicht die Nutzungsrechte besitzen oder die sogar rechtswidrig sind. An dieser Stelle ist es äußerst ratsam, dass Unternehmen die AGB oder die Nutzungsbestimmungen detailliert definieren, was dem Nutzer rechtlich erlaubt ist oder eben nicht. Ebenso sollten Plattformbetreiber sich durch verschiedene Maßnahmen vor Haftung schützen. Diese können beispielsweise automatische Filter oder besondere Lizenzmodelle wie Creative Common Lizenz sein.