Sieht so die Energiewende aus?

Der Rat der Agora Energiewende (eine gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation) veröffentlichte im Oktober ein neues Marktdesign für die anstehende (kurzfristige) Novellierung des EEGs bis April 2014 und vollständige Überarbeitung bis 2017.

Dieses „EEG 2.0“ sieht verschiedene Einschnitte und Reduzierungen auf der Förderungsseite, aber auch gänzlich neue Anreizmechanismen zur Stabilisierung des Marktes vor. In der Summe lässt sich das Maßnahmenpaket mit den folgenden 12 Punkten zusammenfassen.

Inwiefern diese Konzept von der neuen Bundesregierung Anwendung finden wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

Konzept einer Energiewende:

A.      Kosten der Erneuerbaren Energien senken

  1. Grundsätzliche Vergütungs-Obergrenze für alle neuen Anlagen aus Erneuerbaren Energien in Höhe von 8,9 Cent/kWh
  2. Zubauabhängige Degression der Vergütungssätze
  3. Abschaffung von unnötigen Photovoltaik-Ausbaurestriktionen (u.a. Wegfall des 52-GW-PV-Deckels, des Import-Zolls für chinesische PV-Module und der Flächenbeschränkungen)
  4. Überarbeitung des Referenzertragsmodells für Wind Onshore Anlagen, um Überförderung an guten Standorten abzubauen
  5. Für Wind Offshore-Anlagen ab 2017: Ausschreibung einer Innovationsprämie von maximal  5 Cent/kWh für maximal 500 MW pro Jahr
  6. Für steuerbare EE-Anlagen (insbesondere Biomasse): Ausschreibung einer Kapazitätsprämie von maximal 500 EUR/kW für maximal 100 MW pro Jahr

B.      Erneuerbare Energien stärker an den Markt heranführen

  1. Konsequente Abschaffung aller Boni für Neuanlagen
  2. Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab einer Größe von 1 MW, Absenkung der Management-Prämie für Altanlagen auf 0,2 Cent/kWh
  3. Systemdienlichkeit neuer Anlagen als Voraussetzung

C.      Entsolidarisierung bei der Finanzierung der Energiewende beenden

  1. Rückführung der Ausnahmen für die Industrie auf die Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und energieintensiv sind
  2. Beteiligung der bisher befreiten Unternehmen an der EEG-Umlage in Höhe von 0,5 Cent/kWh, da sie in Höhe von ca. 1 Cent/kWh vom Merit-Order-Effekt profitieren
  3. Stufenweiser Einbezug der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ab einer Anlagengröße von 10 kW

Die vollständige Studie kann :: hier :: heruntergeladen werden.

Autor: BM-Experts – Uwe Brüggemann