„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss dringend grundlegend reformiert werden“, sagte Andreas Mundt Präsident des Bundeskartellamtes dem Handelsblatt (25.07.2013). „Das EEG hat mit Wettbewerb nichts zu tun. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist komplett durchreguliert, und zwar ohne Hand und Fuß. Ich sehe einen Regulierungswust und keinen Markt“ stellte der Präsident besorgt fest.
Mundt plädiert in Anbetracht dieser ‚Wust‘ für eine Abschaffung des Einspeisevorranges der EEs. Langfristiges müsse es das Ziel sein, den Strom auch ohne Ausnahmen wie der EEG-Befreiung für Großunternehmen bezahlbar zu machen. Solange dies allerdings nicht kalkulierbar sei, müsse die Industrie dringend entlastet werden.
Gemäß Mundt müssen die Anlagenbetreiber „viel stärker dazu verpflichten [werden], den produzierten Strom selbst zu vermarkten und zwar ohne Vollkasko-Absicherung“ nur so könne seiner Meinung nach sichergestellt werden, dass die Preissignale des Markts unverfälscht bei den Erzeugern ankämen und der Markt sich selbst reguliert. Inwiefern eine konstruktionsbedingte Schieflage dieser Regulierung aufgrund der bisherigen Erzeugungskapazitäten vorliege, kommentierte Mundt nicht.
Autor: BM-Experts – Uwe Brüggemann